Weitere Rechtsgebiete
Ehe- und Familienrecht
- Ehescheidungen / Auflösung von Partnerschaften oder Lebensgemeinschaften
- Obsorge / Unterhalt / Kindschaftsrecht / Adoption
- Erbrecht / Testamente / Schenkungen / Pflichtteil
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Ob es eine Ehe, eine eingetragene Partnerschaft oder eine Lebensgemeinschaft ist: Sich trennen ist in vielerlei Hinsicht nicht einfach. Bei einer Trennung wird auch schmerzlich offensichtlich, wie vielschichtig die Verbindung zum Partner ist und wie schwierig es neben der emotionalen Auseinandersetzung ist, zusätzlich noch eine rechtliche und faktische Trennung zustande zu bringen; dies insbesondere dann, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Eine rechtsanwaltliche Beratung in dieser Phase kann sehr zu einer friktionsfreien Auflösung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen der Lebenspartner verhelfen und so entscheidend zur Vermeidung nicht enden wollender Animositäten beitragen. Scheuen Sie sich nicht, sich in dieser Phase rechtsanwaltlicher Hilfe zu bedienen, denn ein Rechtsanwalt muss nicht automatisch als Kettenhund auftreten sondern kann auch mit psychologischer Erfahrung schlichtend und zielführend einwirken.
Die Rechtsanwältin Dr. Silke Beetz unterstützen Sie gerne im Rahmen von Scheidungen oder Trennungen, seien diese einvernehmlich oder streitig, und selbstverständlich bei der Regelung der Kindes-Obsorge und dem Kindesunterhalt sowie der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.
Wir begleiten Sie auch gerne bei Mediationsverfahren und beraten Sie auch unabhängig von Scheidung oder Trennung bei familienrechtlichen Fragestellungen wie zB dem Kindschaftsrecht oder der Adoption und in Krisensituationen wie häuslicher Gewalt und Unterhaltsvorschuss.
„Am besten gibt man mit warmer Hand“ pflegten Großeltern zu sagen. Wir können ein vorausschauendes und einen späteren Familienzwist vermeidendes Handeln auch wärmstens empfehlen. Wir bieten Ihnen eine hervorragende Expertise und vor allem Gestaltungsfantasie bei erbrechtlichen Verfügungen und beraten Sie bei der vernünftigen Planung von Testamenten, Vermächtnissen oder Schenkungen; dies auch für den unternehmerischen Bereich. Wir unterstützen Sie aber auch bei der Geltendmachung von (Pflichtteil-) Ansprüchen, sollten Sie bei Erbvorgängen übergangen worden sein.
Gesundheit und Medizin
- Beratung und Vertretung bei medizinischen Behandlungsfehlern
- Patientenrechte und Schmerzensgeld
- Beratung und Vertragsgestaltung bei Ordinationsgründung / Gruppenordinationen
- Haus- und Krankenpflege / Pflegegeldansprüche / Agenturberatung
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Die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit ist immer noch das Wichtigste. Die gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere die von den Gerichten entwickelten, strengen Aufklärungspflichten der niedergelassenen Ärzte und Spitalsärzte einerseits und die zunehmende Mündigkeit der Patienten andererseits hat in den vergangenen Jahren zu einer Zunahme der außergerichtlichen und auch der gerichtlich ausgetragenen Auseinandersetzungen geführt, wenn durch sogenannte ärztliche „Kunstfehler“ bzw. Behandlungsfehler die Gesundheit leidet oder die körperliche Unversehrtheit nicht mehr gegeben ist.
Gerade in diesem Bereich kann, zusätzlich zu unserer selbstverständlichen Kenntnis der einschlägigen rechtlichen Grundlagen, unser Verständnis für medizinische Sachfragen und unsere Erfahrung im Umgang und der Auswahl der medizinischen Sachverständigen für Sie von großem Wert sein. Wir verfügen über eine umfassende Expertise und jahrelange Praxis auf diesem sensiblen Gebiet. Eine Vielzahl von bereits erfolgreich geführten Prozessen und das Erreichen von in Österreich außergewöhnlich hohen Entschädigungsbeträgen für unsere Mandanten stellen dies unter Beweis. Rechtsanwältin Dr. Silke Beetz ist hier als Ihre Anwältin des Vertrauens für Sie da.
Sollten Sie als Arzt –allein oder mit Kollegen - die Übernahme oder Gründung einer (Gemeinschafts-) Ordination planen, so stehen wir Ihnen mit unserer fächerübergreifenden Expertise in den hierfür relevanten Bereichen, wie insbesondere dem Ärzte- und Standesrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Immobilienrecht und dem Arbeitsrecht zur Verfügung. Unsere Rechtsanwältinnen Dr. Silke Beetz und Dr. Katharina Langer beraten Sie gerne.
Beruf und Freizeit
- Allgemeines Privatrecht
- (Konsumenten-) Ansprüche aus Schadenersatz, Gewährleistung/Garantie oder Produkthaftung
- Sport- und Freizeitunfälle
- Vertragsrecht im Privatbereich
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Schadenersatz, Gewährleistung und Produkthaftung sind die Klassiker unter den zivilrechtlichen Rechtsbereichen. Diese betreffen vor allem Konsumenten, welche oft für Lieferungen bzw. Waren zwar ein nahezu unbegrenztes (Online-)Angebot vorfinden aber dann vom Ergebnis enttäuscht werden. Aufgrund langjähriger Erfahrung in diesen Bereichen stehen wir Ihnen in sämtlichen Phasen der Geltendmachung, von der Erstbeurteilung bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung, zur Seite, damit Sie nicht das Gefühl haben müssen: „…wer billig kauft, kauft teuer…“. Die Rechtsanwältin Dr. Silke Beetz ist als Anwältin Ihres Vertrauens bereit, Ihre Ansprüche konsequent und mit Nachdruck durchzusetzen.
Vor allem der Urlaub sollte eigentlich die schönste Zeit des Jahres sein. Insbesondere in Zeiten der Online-Buchungen für Flüge und Reisen verfliegt die Urlaubsfreude schnell, wenn die Beschreibungen sich vor Ort als irreführend oder gar fern der Realität herausstellen oder die angeblich positiven Bewertungen vom Veranstalter „gekauft“ sind. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung, nachträgliche Preisminderungs- oder Schadenersatzansprüche gegen Reisebüros, Reiseveranstalter oder Versicherungen effektiv durchzusetzen und beobachten laufend die differenzierte und sich ständig wandelnde Spruchpraxis der Gerichte zu diesen Themen.
Sport ist definitiv gesund aber die Anzahl von Sportunfällen, insbesondere auch von Kindern, wächst ständig. Wir übernehmen für Sie gerne die rechtliche Prüfung eines Sportunfalles unter Heranziehung der jeweils einschlägigen Rahmenvorschriften für zB Seilbahn- und Pistenhalter oder andere Anbieter von Sportmöglichkeiten und vertreten Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ersatzforderungen wie insbesondere Schmerzensgeld oder Verunstaltungsentschädigung.
Im privaten Bereich ist man aber auch oft nicht nur mit Themen wie Mängel oder Schäden konfrontiert sondern auch mit sonstigen zivilrechtlichen Fragestellungen oder einem allgemeinen Regelungsbedarf. Wir beraten unsere Mandanten daher auch regelmäßig bei arbeitsrechtlichen Fragen und Forderungen oder beim Abschluss von sonstigen privatrechtlichen Vereinbarungen jeglicher Art.
Erbrecht
- Testamente - Beratung zu Gestaltung, Änderung und Widerruf
- Testamentsvollstreckung
- Pflichtteilsrecht
- Beratung nach dem Erbfall
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Gericht und Streitbeilegung
- Gerichtsverfahren - außergerichtliche Streitbeilegung / Vergleiche
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Streitigkeiten in den verschiedenen Bereichen des privaten und wirtschaftlichen Lebens muss man sich manchmal stellen. Wir setzen uns hier gerne als Ihr Berater und rechte Hand für Sie in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten in den unterschiedlichsten Rechtsmaterien ein. Eine detaillierte Analyse des Sachverhaltes und Verständnis für die Materie des Streits, eine realistische Einschätzung der Erfolgschancen und nicht zuletzt unsere taktischen Stärken sorgen für die Durchsetzung oder Verteidigung Ihrer Rechtsposition und wirtschaftlichen Ansprüche. Die Rechtsanwältin Dr. Silke Beetz ist an Ihrer Seite.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so wickeln wir die Angelegenheit direkt, ohne zusätzlichen Aufwand für unsere Mandanten, über diese ab; wir sind von vielen Rechtsschutzversicherungen auch als Vertrauensanwälte geführt. Wir sind auch in ständiger Kooperation mit einem Prozessfinanzierungsunternehmen, sodass auch bei Nichtvorhandensein einer Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko bei Prozessen abgefedert werden könnte. Kontaktieren Sie uns um mehr zu erfahren!
Haftung und Versicherung
- Haftpflicht bei Unfällen und sonstigen Schadenfällen
- Versicherungsrecht
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Versicherungen sind grundsätzlich eine beruhigende Einrichtung. Unsere Mandanten machen jedoch regelmäßig die Erfahrung, dass man als braver Prämienzahler mit oft nicht nachvollziehbaren Einwendungen von den Versicherern im Regen stehen gelassen wird wenn es wirklich einmal darauf ankommt. Wir vertreten Sie gerne, wenn Sie sich als Privatperson Forderungen gegenüber sehen, weil Sie bei von Ihnen verursachten Schäden zur Haftung gezogen werden. Wir empfehlen in solchen Fällen - auch bei einer vorhandenen Versicherung - sofort rechtsanwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, da schon eine selbst vorgenommene, nicht bis ins letzte Detail durchdachte, Versicherungsmeldung negative Folgen für die spätere Leistungsbereitschaft oder den Leistungsumfang der Versicherung haben kann.
Sollten Sie Opfer eines Unfalls geworden sein, so übernehmen wir schon die ersten durchzuführenden Maßnahmen wie Versicherungsmeldung und Privatbeteiligtenanschluss (im Strafverfahren gegen den Verursacher) und setzen dann auch die weiteren außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritte, damit Sie ein Maximum an Entschädigung für den erlittenen Schaden erhalten. Rechtsanwältin Dr. Silke Beetz verfügt über jahrelange Erfahrung bei der Geltendmachung von Reparaturkosten bzw. Totalschadenablösen, Wertminderungen, Generalunkosten, Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstentgang.
Wir sind Ihnen auch bei allen sonstigen Fragen des Versicherungsrechts gerne behilflich. Wir wissen, Versicherungen gehen davon aus, dass nur wenige Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen bis ins Detail kennen; aber wir kennen diese Details – und die Schlupflöcher.